Ist ja irgendwie klar..
Soweit ich weiß, ist es für den Fall der Haftentlassung egal, ob der Verurteilte Reue zeigt oder nicht. Lediglich bei der Urteilsfindung mag die Reue eine Rolle spielen. Aber beim Thema RAF ist BILDs Rechtsverständnis sowieso etwas gestört..
Comments (0)