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Bösgläubig

Eine kurze Vorgeschichte:

Zu Beginn des Jahres habe ich Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und Elterngeld bei der entsprechenden Stelle des Kreises beantragt. Beides wurde mir freudlicherweise genehmigt. Leider war der Bescheid der Elterngeldstelle fehlerhaft, was zu gleichen Teilen mein Verschulden und das des zuständigen Sachbearbeiters war. Schnell konnte dies geklärt werden und ein neuer Bescheid wurde mir zugestellt.

Nun rückt die Elternzeit und damit die Elterngeldzahlung langsam näher. Doch plötzlich entdeckte ich, dass die Bundeskasse mir zu früh und zu viel Geld überwiesen hat. Statt den korrigierten Bescheid umzusetzen, wurde kurzerhand der zurückgenommene umgesetzt. Am 30.6. habe ich das Geld erhalten, am 1.7. habe ich diesen Fehler festgestellt. Da ich erst abends mein Konto geprüft habe, erreichte ich den Sachbearbeiter natürlich telefonisch nicht. Daher habe ich die fehlerhafte Zahlung direkt per Fax angezeigt. Am 10. Juli rief mich der Sachbearbeiter an und kündigte an, ein Schreiben zu senden, in dem die Rückzahlungsmodalitäten stehen würden.

Soweit die Vorgeschichte.

Dieses Schreiben kam heute. Und ich muss sagen: dafür, dass ich direkt und wohlwissend um die falsche Zahlung darauf aufmerksam gemacht habe, finde ich den Ton dieser Abschnitte stark daneben.

bescheid

Man könnte den Eindruck gewinnen, fleißige Beamte hätten dieses Versehen entdeckt und mich dabei erwischt, wie ich mich unrechtmäßig an diesem Geld bereichert hätte.

DAS VERDAMMTE GEGENTEIL IST DER FALL!!

Ich habe mich unverzüglich beim zuständigen Amt gemeldet und diesen Fehler angezeigt. Ich wusste zu jedem Zeitpunkt, dass mir das Geld nicht zusteht und dass es unrechtmäßig auf meinem Konto gelandet ist.

Da will man als guter Bürger dafür sorgen, dass der Staat genug Geld für Griechenland hat und muss sich dann noch Textbausteine zu Gemüte führen, die den braven Steuerzahler und aufmerksamen Bürger zum Beinahe-Verbrecher abstempeln. Klar: der gute Beamte hat seinen Standard-Textbaustein und der Fall muss schnell vom Tisch, aber etwas mehr Fingerspitzengefühl darf ich ja wohl doch erwarten. Ich bin in diesem Fall wahrlich nicht bösgläubig gewesen.

Es bleibt mir nur die Rache des kleinen Mann: vor dem 13. August braucht die Bundeskasse in Trier nicht mit meiner Überweisung rechnen.

Arbeitsrecht

Der verzweifelte Versuch einer Lokalzeitung, über einen arbeitsrechtlichen Sachverhalt zu berichten, wird von meinem Feedreader leider genau dokumentiert.

rn_kuendigung

Wenn ich die Situation richtig verstehe, ist eine Mischung der beiden Schlagzeilen wohl die Wahrheit. Zur Ehrenrettung sei gesagt, dass ich ein volles Verständnis arbeitsrechtlicher Zusammenhänge bei Lokalreportern nicht erwarte.

Pranger durch Polizistin?!

Liebe Ariane Friedrich,

ich habe heute gelesen, dass Sie den Klarnamen eines Mannes im Internet verbreitet haben, der Sie nach Ihrer Aussage sexuell belästigt hat. Keinesfalls möchte ich die mögliche Tat verharmlosen oder zynisch wirken, doch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass Sie als B-Promi gerade in der heutigen Zeit damit rechnen müssen, dass es Menschen gibt, die Ihnen über das normale Maß hinaus Bewunderung und Gefühle entgegen bringen. Leider, davon werden Ihnen Ihre Kollegen aus beliebteren Sportarten berichten können, gibt es dabei Menschen, die dabei Störungen entwickeln und ein Verhalten an den Tag legen, dass unter die Straftaten „Belästigung“ oder „Stalking“ fallen.

Nun muss man hinzufügen, dass Sie nicht nur eine ganz passable Hochspringerin sind, sondern auch im Polizeidienst arbeiten. Sie sollten eigentlich den Weg kennen, wie man mit derartigen Vorfällen richtig umgeht. Eine Strafanzeige zu stellen sollte Ihnen auch nicht zu schwer fallen, so dass Sie nicht sagen können, Sie hätten es nicht besser gewußt. Dennoch haben Sie den Weg der Öffentlichkeit gewählt. Sie haben den Namen des Mannes veröffentlicht und ihn so an einen Pranger gestellt – ohne Verurteilung, ohne Beweise. Sie haben das Recht in die eigene Hand genommen, obwohl Sie wissen sollten, dass dies der falsche Weg ist.

Liebe Ariane Friedrich, unsere Demokratie lebt davon, dass es eine Instanz gibt, die Recht spricht. Stellen Sie sich vor, vor einigen Wochen hätte der Mob in Emden es geschafft, das Recht in die Hand zu nehmen und einen jungen Mann auf Grund einer schlimmen Anschuldigung, die sich im Nachhinein als falsch erwies, getötet. Wir alle hätten uns in den wilden Westen versetzt gefühlt, ins Mittelalter oder in die Steinzeit. In unserer Gesellschaft spricht ein Gericht Recht und entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Strafe zu verhängen ist. Eigentlich sollten Sie diese Gewaltenteilung im Schlaf herunterbeten können, denn Sie sind als Polizisten Teil dieses wunderbaren Systems. Dass gerade Sie dieses System aushöhlen, in dem Sie am deutschen Recht vorbei jemanden öffentlich einer Straftat bezichtigen, ist für mich schockierend, auch wenn Ihre Gewerkschaft und viele Innenminister in unserem Land ähnlich undemokratische Anwandlungen haben. Ich hoffe wirklich, dass durch Ihre öffentliche „Maßnahme“ niemand zu Schaden kommt.

Ich wiederhole mich gerne, wenn ich schreibe, dass ich in keinster Weise gutheiße, was Ihnen Ihrer Aussage nach wiederfahren ist. Allerdings kann ich es nicht gutheißen, dass Sie das Recht in Ihre Hand nehmen und Menschen öffentlich anprangern. Das ist zum einen aus der Sicht verwerflich, als dass Sie als B-Promi sehr viel Aufmerksamkeit auf sich und damit auf den Beschuldigten ziehen. Zum anderen finde ich es erschreckend, dass Sie als (angehende) Kommisarin das deutsche Recht derart mißachten.

Meine Hoffnung ist, dass Sie, liebe Ariane Friedrich, sich in einigen ruhigen Stunden diesen vielleicht etwas unbedachten und der augenblicklichen Wut entsprungenen Beitrag noch einmal überdenken. Vielleicht haben Sie ja ein Einsehen und die Größe einzuräumen, dass bei aller berechtigten Wut, Angst und Ohnmacht dieser Weg der falsche war. Und wenn Sie für dieses Einsehen dieselbe Öffentlichkeit wählen wie bei der Anprangerung Ihres vermeintlichen Stalkers, könnten Sie sicherlich einen guten Teil der momentan auf Sie einprasselnden, berechtigten Kritik verstummen lassen. Leider lässt Ihr letztes Facebook-Posting diese Einsicht noch vermissen..

Freundlichst,
Ihr Marcus

Brauchen wir die Stasi wieder?

Vorhin habe ich im Radio einen Polizeibeamten gehört, der von der Klärung eines Verbrechens in Zella-Mehlis berichtete. Dort wurde ein siebenjähriges Mädchen offenbar von einem 37-jährigen Bekannten der Familie getötet. Es gab neben dem inzwischen scheinbar obligatorischen Massengentest auch hunderte von Hinweisen aus der Bevölkerung.

„Die Spur 130 führte zum Täter“, erläuterte der Beamte. Um dann nachzuschieben, was die heiße Spur war: Nachbarn hatten den vermeintlichen Täter auf dem Balkon gesehen, wie er Kindern beim Spielen zuschaute.

Ich bin schon etwas erschrocken, dass solch triviale Tätigkeiten schon derart verdächtig machen, dass die Polizei solchen Nachbarschaftsspitzeleien nachgeht. Wenn das Beobachten von spielenden Kindern schon zur Einstufung als potentieller Schwerverbrecher führt, was passiert dann bei wirklich verdächtigem Verhalten?

Denkt man dieses Vorgehen weiter, sollten wir präventiv die Stasi wieder aufleben lassen, um derartige Verbrechen zukünftig zu verhindern. Hätten die geschwätzigen Nachbarn den späteren Täter schon eher bei den Sicherheitsbehörden verpfiffen, hätten diese ihn vorsorglich aus dem Verkehr ziehen können oder ihn weiter beobachten lassen. Und wer weiß, ob es in einem Staat voller (nachbarschaftlicher) Beobachtung überhaupt zu einem solchen Verbrechen gekommen wäre?

Bitte verratet diesen Gedanken nicht an unsere Regierung. Sie könnte ihn gut finden.

JMStV – Strohfeuer 2010

Nein, was war das für eine Welle, die etwas zu spät durch die Blogs gegangen ist.

Der böse Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schien der Quell allen Übels zu sein, fühlten sich doch viele Blogbetreiber durch die vermeintliche Alterskennzeichnungspflicht und Sendezeiten zur Einstellung ihrer Aktivitäten in der bisherigen Form gezwungen. Dumm nur, dass die ganze Aufregung erst aufkam, als es eigentlich schon zu spät war, sprich, nur noch die Zustimmung der Länderparlamente fehlte.

Klar habe ich im Nachhinein leicht reden, aber ich hatte nie geplant, den Betrieb hier einzustellen. Der Wirbel schien mir doch etwas zu groß, da ich vom reinen Bauchgefühl (und dafür fand ich durchaus Unterstützung) davon ausgegangen bin, dass Blogger nicht oder nur marginal von den Regelungen betroffen sein dürften. Im weitesten Sinne sind Blogs in meinen Augen ein journalistisches Angebot, zumindest würde ich dies im weitesten Sinne für mich in Anspruch nehmen. Wenn jemand regelmäßig aktuelle Geschehnisse in Politik, Boulevard oder Sport (sofern es da einen Unterschied gibt) kommentiert, müßte er nach meinem Verständnis ähnliche Regeln in Anspruch nehmen dürfen wie viele sogenannte Nachrichtenmagazine. Und dann schmelzen die Konsequenzen des JMStV zusammen.

Aber am Ende ist es doch anders gekommen, da in Nordrhein-Westfalen der Landtag geschlossen (!) gegen diese Novellierung gestimmt hat. Man muss sich das mal vor Augen führen: SPD und CDU haben auf Bundes- und Länderebene dieses Werk verbrochen, um es dann in NRW vor die Wand zu fahren. Auch die GRÜNEN und die FDP haben sich in anderen Parlamenten als Erfüllungsgehilfen erwiesen, selbst DIE LINKE hat sich in Berlin der SPD gebeugt – dennoch haben diese Parteien in NRW in ungewohnter Eintracht gegen die Novellierung des JMStV gestimmt.

Man sollte es nicht falsch verstehen – die Regelungen der Novellierung waren einmal mehr dazu angetan, in kleinen Schritten eine Infrastruktur zu schaffen, die gewisse Formen der Zensur erlaubt. Deshalb ist es gut und richtig, dass dieser Staatsvertrag gescheitert ist. Allerdings könnte man der Politik durchaus gute Ziele unterstellen – eine Jugendschutzinfrastruktur macht im Netz grundsätzlich was her. Allerdings denke ich, dass dieses Problem nicht nur nationale Gesetze gelöst werden kann, sondern in internationalen Fachgremien bearbeitet weren muss. Zum Beispiel könnte in technischen Standards festgelegt werden, wie im HTML-Text der Seite eine Altersklassifikation umgesetzt werden kann, deren Auswertung dann der Clientsoftware (Browser des Nutzers) überlassen bleibt. So kann der Nutzer bzw. die Eltern für ihr Kind festlegen, welche Altersklassifikation überhaupt angezeigt werden und wie mit Inhalten ohne Alterseinstufung umgegangen werden soll. Und auf diesem technischen Standard braucht es dann auch kein Gesetz, sondern lediglich (leicht geschrieben) eine gute Medienkompetenz der Nutzer.

Aber in dieser Novellierung zeigte sich einmal mehr, dass Politiker in diesen Tagen das Medium Internet noch nicht verstehen. Sie fassen es als ein modernes Fernsehen auf, bei dem einige Sender an viele Empfänger ein Programm verteilen. Dummerweise ist im Internet eine Vielzahl der Empfänger gleichzeitg Sender und das auch noch örtlich unbeschränkt. Dieses Konstrukt ist nicht auf bisherige Art und Weise per Gesetz zu kontrollieren, aber diese Erkenntnis fehlt in den Parteien.

Gut, am Ende ist erst einmal nichts passiert. Doch jeder, der jetzt aufatmet, sollte nicht vergessen, dass dies nur ein Teilsieg ist. Die Länder verhandeln demnächst den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) neu. Und ich bin mir sicher, dass die Parteien sich nicht noch einmal so strategisch dumm verhalten werden wie bei diesem Mal in NRW. Außerdem gilt das alte Regelwerk natürlich weiterhin.

Deshalb kann ich nur raten, das Thema zu beobachten und diesmal deutlich eher aufzuschreien.

Ungarn könnte überall sein

Die ungarische Regierung – zufällig ab Januar Ratspräsidentschaft der EU – hat das Medienrecht extrem verschärft, so dass kritische Berichterstattung zumindest die Gefahr birgt, bestraft zu werden. Sicherlich wird man sehen müssen, ob und wie dieses Regelwerk zur Anwendung kommt, denn der internationale Aufschrei ist recht groß. Doch letztlich sieht es aus der Ferne so aus, als hätten die Ungarn ab Januar ein Medienrecht, mit dem unliebsame Berichterstattung durch eine zentrale Behörde bestraft werden kann bzw. durch die Angst vor Bestrafung unterbleibt (Selbstzensur). Das ist eine sehr traurige Erkenntnis, schließlich ist freier Journalismus ein Grundpfeiler von Demokratie. Und eigentlich fußt der europäische Gedanke ja auf der demokratischen Denkart.

Allerdings: auch wenn in diesen Tagen viele Regierungen Europas gegen das ungarische Gesetz protestieren, so bin ich mir ganz sicher, dass hier und da der Wunsch besteht, selbst ein ähnlich restriktives Gesetz durchsetzen zu können. Wenn man nur die Gemengelage von „WikiLeaks“, „Soldatensicherheit“ und „Terrorgefahr“ argumentativ so verknüpfen könnte, dass die Pressefreiheit „leider“ eingeschränkt werden muss.. In den Schubladen oder Giftschränken einiger europäischer Regierungen wird so ein Gesetz bestimmt auch schon liegen und nur auf den richtigen Zeitpunkt warten, hervorgeholt zu werden.

Ungarn könnte überall sein. Bleibt wachsam!

Dürfen die das?

Gestern stand vor der Haustür ein Eimer. Einfach so und unaufgefordert hat eine gewerbliche Schuhsammelorganisation einen Eimer in der Einfahrt hinterlassen. Bei den Nachbarn sah es ähnlich aus.

Jetzt frage ich mich: dürfen die das?

Da kann ja jeder kommen und seinen Kram in meine Einfahrt stellen. Ganz dreist schreibt der Anbieter auf seine Eimer, man möge darauf achten, dass der Eimer bloß nicht wegkomme, da er benötigt wurde.

Hallo? Da stellt jemand irgendwas unaufgefordert auf fremder Leute Grund und Boden und will diese auch noch dazu verpflichten, auf dieses Zeug aufzupassen? Das kann doch nicht rechtens sein.

Weiß eigentlich jemand, was der Gesetzgeber zu derart dreisten Verhalten sagt? Irgendwie sehe ich da eine gewisse Analogie zu den Visitenkarten an meinem Auto..

DNA-Spuren fälschbar?!

Wenn es stimmt, was die New York Times berichtet, nämlich dass es sehr leicht möglich ist, DNA-Spuren zu fälschen, dann könnte man ja hoffen, dass Massengentests demnächst der Vergangenheit angehören. Somit würde ja ein Teil des Rechtsstaats wieder hergestellt, indem die Umkehrung der Unschuldsvermutung aufgehoben würde. Schließlich wäre die DNA-Spur unsicher und somit als Beweismittel unbrauchbar.

Allerdings glaube ich, dass diese wissenschaftliche Entwicklung vielmehr unter den Tisch gekehrt wird, denn im Gegenzug läßt sich diese Erkenntnis hervorragend nutzen, um unliebsame Personen in Verdacht zu bringen. Und das könnte in diesem Staat im Hinblick auf seine bedenkliche Entwicklung durchaus noch Relevanz erlangen. Außerdem müßte dann unsere Polizei wieder auf herkömmliche Art arbeiten. Und dass ist unseren überarbeiteten Beamten ja nicht zumutbar..

Wenn die eine Krähe der anderen..

BILD hat einen Skandal entdeckt. Da handelt doch ein Mitbewerber scheinbar gegen jeglichen journalistischen Anstand. Das muss angeprangert werden:

Zeitung druckt Foto, mit dem Susanne Klatt erpresst wurde

Sicherlich mag das Vorgehen der Münchener Abendzeitung befremdlich erscheinen, doch dass ausgerechnet BILD sich daran stößt, ist doch geradezu Hohn. Als könnte jemand in der BILD-Redaktion das Wort "Persönlichkeitsrechte" buchstabieren..

Herber Rückschlag?!

Wie bitter wäre es wohl für all die Verschwörungstheoretiker, wenn der momentane Zustand der beliebten wikileaks-DE-Domain nach der Vorgeschichte tatsächlich einzig auf eine fristgerechte Kündigung des Providers zurückzuführen wäre?