Eine kurze Vorgeschichte:
Zu Beginn des Jahres habe ich Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und Elterngeld bei der entsprechenden Stelle des Kreises beantragt. Beides wurde mir freudlicherweise genehmigt. Leider war der Bescheid der Elterngeldstelle fehlerhaft, was zu gleichen Teilen mein Verschulden und das des zuständigen Sachbearbeiters war. Schnell konnte dies geklärt werden und ein neuer Bescheid wurde mir zugestellt.
Nun rückt die Elternzeit und damit die Elterngeldzahlung langsam näher. Doch plötzlich entdeckte ich, dass die Bundeskasse mir zu früh und zu viel Geld überwiesen hat. Statt den korrigierten Bescheid umzusetzen, wurde kurzerhand der zurückgenommene umgesetzt. Am 30.6. habe ich das Geld erhalten, am 1.7. habe ich diesen Fehler festgestellt. Da ich erst abends mein Konto geprüft habe, erreichte ich den Sachbearbeiter natürlich telefonisch nicht. Daher habe ich die fehlerhafte Zahlung direkt per Fax angezeigt. Am 10. Juli rief mich der Sachbearbeiter an und kündigte an, ein Schreiben zu senden, in dem die Rückzahlungsmodalitäten stehen würden.
Soweit die Vorgeschichte.
Dieses Schreiben kam heute. Und ich muss sagen: dafür, dass ich direkt und wohlwissend um die falsche Zahlung darauf aufmerksam gemacht habe, finde ich den Ton dieser Abschnitte stark daneben.
Man könnte den Eindruck gewinnen, fleißige Beamte hätten dieses Versehen entdeckt und mich dabei erwischt, wie ich mich unrechtmäßig an diesem Geld bereichert hätte.
DAS VERDAMMTE GEGENTEIL IST DER FALL!!
Ich habe mich unverzüglich beim zuständigen Amt gemeldet und diesen Fehler angezeigt. Ich wusste zu jedem Zeitpunkt, dass mir das Geld nicht zusteht und dass es unrechtmäßig auf meinem Konto gelandet ist.
Da will man als guter Bürger dafür sorgen, dass der Staat genug Geld für Griechenland hat und muss sich dann noch Textbausteine zu Gemüte führen, die den braven Steuerzahler und aufmerksamen Bürger zum Beinahe-Verbrecher abstempeln. Klar: der gute Beamte hat seinen Standard-Textbaustein und der Fall muss schnell vom Tisch, aber etwas mehr Fingerspitzengefühl darf ich ja wohl doch erwarten. Ich bin in diesem Fall wahrlich nicht bösgläubig gewesen.
Es bleibt mir nur die Rache des kleinen Mann: vor dem 13. August braucht die Bundeskasse in Trier nicht mit meiner Überweisung rechnen.