Gerade habe ich im Radio folgende Neuigkeit gehört, die man auch hier nachlesen kann. Eigentlich eine Alltagsmeldung:
Was genau möchte uns der Autor dieser Nachricht sagen? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Straftat und dem abgelehnten Asylantrag? Wenn ja, darf sich der Angeklagte freuen: bis zu neun weitere Jahre darf er im Falle der Verurteilung in Deutschland bleiben. Dann bliebe nur zu hoffen, dass dieses Beispiel unter den abgelehnten Asylbewerbern nicht die Runde macht.
Eine irgendwie unglücklich formulierte Neuigkeit..
Comments (0)