Folgendes, etwas verkürztes Telefonat fand gerade statt:
Ich: Gäßner.
Anruferin: Frau ???, Firma ???. Herr Gäßner, möchten Sie an einer Umfrage zum Thema "Zufriedenheit mit EDV" mitmachen?
Ich: Nein, wir nehmen grundsätzlich nicht an Umfragen teil.
Anruferin: Auch nicht, wenn sie anonym sind?
Hallo? Mal davon ab, dass es wohl schwer nachvollziehbar für mich ist, ob meine Antworten wirklich anonym behandelt werden, so scheint mir das Wort "grundsätzlich" ziemlich eindeutig.
10:06, 15. Februar 2007Magnus /
Jetzt muss man allerdings wissen, dass der Begriff „grundsätzlich“ zumindest in der Juristerei impliziert, dass es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen vom Grundsatz geben kann.
Vielleicht war die CallCenter-Agentin eine Jurastudentin oder gescheiterte Anwältin.
00:31, 23. Februar 2007Meudalherr /
Hallo,
Magnus ist zuzustimmen. Denn ausnahmsweise könnte es ja schon sein, dass Sie an einer Umfrage teilnehmen würden. Also Juristen denken so: Grundsatz – Ausnahme.
Grüße
16:37, 24. Februar 2007Stefan /
Hallo,.. Callcenteragentin, nicht CallCenterAgentin) eine
Es ist zwar gar nicht so abwegig, dass die Call-Center-Agentin (bzw.
*LangzeitJuraStudentin* oder gescheiterte Anwältin ist. In diesem Zusammenhang ist „grundsätzlich“ aber semanitisch (nicht juristisch) eindeutig. Für alle x aus der Menge=“Telefonumfrage“ gilt „wir nehmen nicht teil“