Offene Nebeneinkünfte?!

Man darf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgericht wohl eine Schlappe für Friedrich Merz und seine acht Mistreiter nennen. Ihre Klage gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten wurde abgewiesen. Nun also steht einer Auflistung der Neben- oder Hauptverdienste unserer Volksvertreter nichts mehr entgegen.

Auch wenn bei einer solchen Auflistung der ein oder andere interessante Verdienst auftauchen wird, glaube ich nicht, dass diese Zahlen allzu sehr in die Öffentlichkeit gezogen werden. Zumindest werden die Parteien im Bundestag sehr vorsichtig sein, einige besonders korrupte umtriebige fleißige Politiker der anderen Parteien an den Pranger zu stellen. Schließlich hackt eine Krähe der anderen..

Auch bleibt zu befürchten, dass unsere Politiker und die sie bestechenden anstellenden Firmen andere Wege finden, diese Zahlungen zu leisten. So könnte ich mir vorstellen, dass demnächst mehr Ehepartner und Kinder von Politikern plötzlich in den lukrativen Aufsichtsräten sitzen. Ich bin mir sicher, dass unsere Politiker zumindest bei der Umgehung der Offenlegungspflicht sehr kreativ und fleißig werden.

Trotz dieser pessimistischen realistischen Sicht der Dinge begrüße ich den Grundgedanken dieser Offenlegungspflicht..

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