Es ist zwar schon fast zwei Jahre her, aber endlich wurde der Fall "Marco" in der Türkei entschieden.
Nachdem es vor zwei Jahren einen riesigen Tumult gab, dass der junge Deutsche unter dem Verdacht, eine minderjährige Engländerin vergewaltigt zu haben, in der Türkei festgehalten wurde, hat ihn nun ein Richter für "schuldig" befunden. "Zwei Jahre, zwei Monate und 20 Tage auf Bewährung" hat Marco W. als Strafmaß für seine Tat erhalten.
Ich würde mal gerne was von den vehementen Verfechtern des jungen Manns zu diesem Urteil lesen.
07:32, 17. September 2009Andreas /
Da gibt es nicht viel oder sehr viel zu sagen, ganz wie Du möchtest. Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg hat bei exakt der gleichen Beweislage das Ermittlungsverfahren eingestellt. Daran muss sich das Urteil in der Türkei messen. Die Urteilsbegründung zeigt, dass Die Richter keinen Gedanken daran verschwendet haben, dass Marco das Alter von Charlotte nicht kannte und damit kein Vorsatz vorlag. Lüneburg hat auf diese Tatsache hingewiesen, wie es von einem Rechtsstaat auch zu erwarten ist. „Dieses Urteil sagt nichts über die Schuld oder Unschuld von Marco, aber sehr viel über die Rechtsstaatlichkeit dieses Gerichtes aus.“ Diesen Worten von Marcos Mutter ist wohl nichts hinzuzufügen. Wir sind gestern Zeuge geworden, wie ein Gericht der eigenen Gesichtswahrung wegen einen Unschuldigen verurteilt hat. Zum Glück zu einer Strafe, die ihm völlig egal sein kann. Dennoch ist eine Revision zwingend. Bitteres Unrecht kann nicht akzeptiert werden
09:41, 17. September 2009L-Roy /
Warum muss sich das türkische Urteil mit dem deutschen messen? Man könnte im Gegenzug behaupten, dass die mediale Parteiergreifung in diesem Verfahren in unserem Land eher eine Beeinflußung des deutschen Gerichts bewirkt haben dürfte, aber das unseren unabhängigen Richtern zu unterstellen, wäre ja fast schon boshaft..
Was genau zwischen Marco W. und seinem Opfer passiert ist, wissen wahrscheinlich nur die beiden. Man muss aber die Option im Auge behalten, dass es sich tatsächlich um eine wissentliche Vergewaltigung einer Minderjährigen gehandelt haben könnte. In dieser unklaren Situation aus purem Nationalismus und/oder Vorurteilen gegenüber der türkischen Justiz und der Aussage einer Inselbewohner blind dem Angeklagten zu glauben und die Aussage des Opfers zu ignorieren bzw. herabzuwürdigen (wie durch die deutsche Presse geschehen), kann auch nicht im Sinne eines Rechtsstaats sein.