Man darf über Sinn und Unsinn von Online-Durchsuchungen diskutieren, aber nach dem heutigen BGH-Urteil ist klar, dass der "Bundes-Trojaner" nicht mit der aktuellen Rechtslage machbar ist.
Und was ist die logische Konsequenz für unseren Bundesminister des Innerern? Man muss ein Gesetz schaffen, damit des Bürgers Computer durchsucht werden dürfen.
Ohne Worte.
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