Die Bundesregierung hat eine geniale Idee zur Arbeitsentlastung im Justizwesen.
Bisher mußten Rechteinhaber wie Musik- oder Filmindustrie bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Inhaber einer IP-Adresse stellen, um an die Daten des bösen Filesharers zu kommen. Die Staatsanwaltschaft hat nun einen richterlichen Beschluss erwirkt, der den Internetzugangsanbieter des staatsgefährdenden Raubkopieres dazu zwang, die Adressdaten des Teilnehmers herauszugeben. Bisher wurde die Strafanzeige zumeist wegen Geringfügigkeit verworfen, aber die Rechteinhaber hatten die wertvollen Adressdaten, um den Dateiterroristen kostenpflichtig abzumahnen und in einen Zivilprozeß zu verstricken.
Dieser aufwändige Weg soll nun abgekürzt werden. In der nächsten Woche steht ein Gesetz zur Abstimmung, nach dem die Rechteinhaber sich direkt an die Zugangsanbieter wenden dürfen. Zwar muss ein Richter diesen Vorgang noch abnicken, aber die Entlastung für den Staatsapparat ist enorm, wenn man bedenkt, dass die Staatsanwaltschaften teilweise mit hunderten von Anzeigen pro Tag bombadiert werden.
Ich hoffe, die Regierung hat nicht noch mehr geniale Ideen.