Eine Richterin hat in einer Scheidungssache zwischen zwei Eheleuten marokkanischer Eheleute die Gewalt des Mannes nicht als besondere Härte (und damit als Grund für die beschleunigte Scheidung) anerkannt – mit dem Verweis auf den Koran, in dem ein Züchtigungsrecht des Mannes verbrieft sei.
Zu Recht weht der Richterin nun ein harter Wind ins Gesicht, sie wurde wegen Befangenheit aus dem Verfahren genommen. Natürlich ist die Empörung über diese menschenunwürdige Begründung groß.
Ob die Entrüstung genauso groß wäre, wenn ein Richter die Bibel zur Entscheidung heranziehen würde?
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