Bestellung gegen Kündigung

Wer übrigens meint, dass die Kündigung bei 1&1 kundenfreundlich ist, der irrt sich gewaltig.

Die Bestellung von Dienstleistungen geht komplett online, ein nicht weggeklicktes Häkchen (das natürlich von Haus aus gesetzt ist – Einnahmenoptimierung nennt man das wohl) im Formular sorgt dafür, dass man monatelang von Norton für 5.- Euro/Monat geschützt wird, auch im laufenden Vertrag ist alles mögliche online mit drei Klicks nachbestellbar bzw. erweiterbar. Schnell noch die Bankdaten eingegeben und die ganze Sache nimmt ihren Lauf.

Aber wehe, man möchte weg.

Dann muss man über ein spezielles Login auf eine Vertragsübersicht, in der man eine Kündigung beginnen kann. Aus dem normalen Kundenmenü kann man selbstverständlich nicht auf die Kündigung zugreifen. Das wäre ja auch zur einfach.

Die Kündigung hat aber nur zur Folge, dass man plötzlich ein Formular abrufen kann, welches man handschriftlich ausfüllen muss. Dieses darf man auf eigene Kosten per Fax oder Post zu 1&1 senden, von wo nach einigen Tagen eine Bestätigung kommt, dass die Kündigung eingegangen ist. Wenn ich aber die Kündigung stornieren möchte: das geht natürlich wieder sofort und ohne Umschweife online.

Zu allem Überfluß muss ich als Kunde die Kündigungsbestätigung innerhalb von sieben Tagen bei 1&1 abgegeben haben, ansonsten storniert 1&1 meine Kündigung von sich aus.

Ich bin ja nur ein armer Laie: aber hat sich schon mal eine Verbraucherzentrale mit dieser Diskrepanz zwischen Bestellung und Kündigung beschäftigt?

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