Verschwendung von Steuergeldern?

Der Fall des Jörg Kachelmann soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in die zweite Runde gehen. Gegen den Freispruch des Moderators legten die Staatsanwälte Revision ein. Und ich ärgere mich..

Warum?

Wir reden hier ja nicht von einem kleinen Fall, einer Sache von einem Verhandlungstag, bei dem vielleicht ein Beweis unter den Tisch gefallen ist oder eine anderen Kleinigkeit. Wir reden von einem Fall, der über Monate die Republik beschäftigt hat, an über vierzig Verhandlungstagen haben sich Anklage und Verteidigung teure Gutachten um die Ohren gehauen. Und eigentlich war jedem Beobachter (bis vielleicht auf Alice Schwarzer) nach wenigen Verhandlungstagen klar: unterm Strich stehen die Aussagen Kachelmanns und des vermeintlichen Opfers gegenüber, objektive Beweise oder Zeugen scheinen unauffindbar. Die Gutachter konnten offenbar auch nicht mehr aussagen, als dass es so oder auch so gewesen sein könnte. Es wurde viel Wirbel gemacht, doch als der Rauch verflogen war, blieben die Anschuldigung des Opfers und die Verneinung der Tat durch den Angeklagten als einzige nennenswerte Punkte über.

Zum Glück gilt in unserem Land der Grundsatz, dass im Zweifelsfall der Angeklagte freizusprechen ist. Dieses Ergebnis war eigentlich für den gemeinen Laien absehbar, alle fachlichen Experten prognostizierten der Staatsanwaltschaft, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht reichen würde. Aber weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft wollten die Pose vorzeitig beenden.

Man halte sich bitte vor Augen, dass ein solcher Mammutprozess enorm viel Geld kostet. Gutachter und Verteidiger wollen bezahlt werden, Richter, Staatsanwaltschaft und weiteres Staatspersonal werden nicht nur an den über vierzig Verhandlungstagen gebunden, auch dazwischen sind Vor- und Nachbereitungen zu tätigen. Rechnet man Lohnkosten der Staatsbediensteten ein, schätze ich mal grob, dass der Prozess, dessen Ergebnis nach wenigen Verhandlungstagen absehbar war, uns als Steuerzahler einen siebenstelligen Betrag gekostet hat. Außerdem dürfte durch die Personalbindung einiges an Arbeit liegen geblieben sein. Und nun will die Staatsanwaltschaft das ganze in eine Ehrenrunde führen, ohne dass die Aussichten auf „Erfolg“ besser würden..

Kann man eigentlich Staatsanwälte auch wegen bewusster Verschwendung von Steuergeldern zur Rechenschaft ziehen?

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