Aus dem Impressum abgeschrieben..

Schön, dass meine eigene Formulierung zum Thema §6 TDG, die ich sowohl hier als auch auf meiner privaten Seite sowie bei einem weiteren Projekt eingebunden habe, inzwischen auch anderswo genutzt wird.

Jetzt bliebe nur die Frage nach der Wirksamkeit bzw. der Verbindlichkeit meiner hochtrabenden Formulierungen..

Comments (4)

  1. 09:30, 15. Juli 2008Julia  / Antworten

    Na das finde ich mal dreist.

  2. 11:58, 15. Juli 2008MG  / Antworten

    Ich weiß nicht, ob dreist das richtige Wort ist, schließlich ist das Impressum ja nicht gerade der attraktivste und meistgelesenste Teil einer Internetseite. Daher hat ja niemand einen echten Vorteil, wenn er via Copy & Paste meine Ergüsse als seine verkauft.

    Wahrscheinlich hat der gute Hermann einfach gedacht, ich hätte irgendwelche Standardformulierungen in meinem Impressum benutzt und sie daher einfach kopiert.

    Daher ist mein einleitendes „Schön“ das richtige Wort. Es freut mich, wenn meine Schöpfungen ihre Runde machen.

  3. 14:06, 17. Juli 2008LuNeX  / Antworten

    So ist es, wenn man bei anderen abschreibt ohne selbst nachzudenken.
    Dann wäre man(n)/frau darauf gekommen, dass es nun schon über ein Jahr lang kein TDG mehr gibt.

  4. 17:47, 17. Juli 2008MG  / Antworten

    Der Mann hat recht. Inzwischen gibt es das Tele-Medien-Gesetz, welches allerdings die fraglichen Absätze des TDG sinngemäß enthält. Von daher sollte ich mal meinen Text überarbeiten, damit die Leute korrekte Inhalte kopieren können. 😉

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