Aufenthaltsverlängerung durch Mordversuch?!

Gerade habe ich im Radio folgende Neuigkeit gehört, die man auch hier nachlesen kann. Eigentlich eine Alltagsmeldung:

Wegen Messerstecherei vor Gericht
Vor dem Kölner Landgericht wird heute das Urteil gegen einen
20-jährigen Angeklagten erwartet. Der Mann hatte im Januar dieses
Jahres in einem Kölner Bordell eine Prostituierte mit einem Messer
lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre
Haft wegen versuchten Mordes. Der Afrikaner hatte zwei Tage vor der Tat
von seiner drohenden Abschiebung erfahren, nachdem sein Asylantrag
abgelehnt worden war.

Was genau möchte uns der Autor dieser Nachricht sagen? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Straftat und dem abgelehnten Asylantrag? Wenn ja, darf sich der Angeklagte freuen: bis zu neun weitere Jahre darf er im Falle der Verurteilung in Deutschland bleiben. Dann bliebe nur zu hoffen, dass dieses Beispiel unter den abgelehnten Asylbewerbern nicht die Runde macht.

Eine irgendwie unglücklich formulierte Neuigkeit..

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